CDU-Fraktion Ulm

Sozialbetrug verhindern

Antrag vom 29.09.2026

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Berichterstattung in den Tagesthemen und im heute journal über systematischen Sozialleistungsmissbrauch in Hagen und Gelsenkirchen zeigt deutlich, wie wichtig wirksame Kontrollen sind. Scheinarbeitsverhältnisse in Minijobs und überhöhte Mieten und Vielfachvermietungen in Schrottimmobilien verursachen in vielen Städten enorme finanzielle Schäden. Deutschland braucht Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland, jedoch darf das Recht auf Freizügigkeit nicht durch Missbrauch diskreditiert werden.

Auch die Bundesregierung hat deswegen einen Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch vorgelegt.

Entscheidend ist hierbei der funktionierende Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden.

Auch wenn die Situation im Ruhrgebiet besondere Ausmaße angenommen hat, dürfte die Stadt Ulm als Wirtschaftsstandort und Oberzentrum keineswegs verschont von ähnlichen Vorkommnissen bleiben.

Um Transparenz über die Ulmer Situation herzustellen, bestehende Lücken in der Überprüfung zu erkennen und mögliche Einsparpotenziale für den städtischen Haushalt zu identifizieren, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Fälle von vermutetem oder nachgewiesenem Sozialleistungsmissbrauch wurden in Ulm in den vergangenen drei Jahren registriert? In wie vielen Fällen gab es Hinweise darauf, dass Minijobs von EU-Ausländern vor allem genutzt wurden, um aufstockende Sozialleistungen zu erhalten.

2. Wie hoch schätzt die Verwaltung das Dunkelfeld beim Sozialleistungsbetrag in Ulm ein?

3. Wie hoch sind die finanziellen Schäden durch aufgedeckten Sozialleistungsbetrug in Ulm für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025?

4. Wie viel Geld konnte im selben Zeitraum durch Rückforderungen oder durch das Einstellen unberechtigter Zahlungen eingespart werden?

5. Gibt es in Ulm auffällige Häufungen bei Anmeldungen von Wohnsitzen in Verbindung mit dem Bezug von Transferleistungen?

6. Welche automatisierten oder manuellen Datenabgleiche (z. B. zwischen Einwohnermeldeamt, Jobcenter, Ausländerbehörde, Finanzamt, Polizei) werden in Ulm aktuell durchgeführt?

7. Wie viele Verdachtsfälle wurden in den letzten drei Jahren gezielt durch automatisierte Datenabgleiche aufgedeckt?

8. Welche datenschutzrechtlichen oder technischen Hindernisse verhindern bisher einen durchgängigen Datenabgleich in Ulm?

9. Welche konkreten Auswirkungen hat der „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch“ der Bundesregierung auf die Kontrollpraxis der Ulmer Behörden und des Jobcenters?

10. Welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung selbst für einen besseren Datenabgleich?

11. Welches Einsparpotenzial ergibt sich nach Einschätzung der Verwaltung für den städtischen Haushalt durch optimierten Datenabgleich und intensivere Kontrollen?

Der Sozialstaat beruht auf dem Vertrauen und der Solidarität der Steuerzahler. Dieses Vertrauen schwindet, wenn der Eindruck entsteht, dass staatliche Hilfen fehlgeleitet werden und dies durch Behörden nicht ausreichend unterbunden wird.

Die Beispiele aus Städten wie Gelsenkirchen und Hagen zeigen, dass fehlende Kontrollen und mangelnder Datenaustausch Missbrauch begünstigen, durch regelmäßige Kontrollen jedoch gezielt Verbesserungen eingetreten sind. Ein wirksamer Schutz vor Missbrauch liegt daher im direkten Interesse der Stadt Ulm zur Wahrung des sozialen Friedens und um den Haushalt zu entlasten. Jedes unberechtigt ausbezahlte Geld fehlt an anderer Stelle, sei es bei der Sanierung von Schulen, der Infrastruktur oder bei der Unterstützung derer, die wirklich Hilfe brauchen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion