CDU-Fraktion Ulm

Erhaltungssatzung II Bräustüble

Antrag vom 25.04.2018

 
Der Antrag im Wortlaut:


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
und wieder droht die Abrissbirne... Dem Mangel an alternativen Objekten geschuldet, soll nun wieder  historische Bausubstanz weichen – der Plot ist nur zu alt bekannt; Denkmalschutz wird knapp versagt, allseits Bedauern darüber und dann wird abgerissen. Die Magirus Villa lässt grüßen.
 
Dass es auch anders, besser gehen kann, zeigen die Beispiele der jüngeren Vergangenheit:
- Klosterhof 7
- Friedenstr.25
- Kohlgasse -
 
Bereits vor 4 Jahren haben wir uns für den Erlass einer Erhaltungssatzung ausgesprochen und deren Einführung beantragt. Die Stadtverwaltung wollte prüfen und in 2016 mit einem spezialisierten Büro aus München Vorschläge für ein geeignetes Verfahren unterbreiten. Seitdem warten wir auf ein Ergebnis.
 
Es verwundert daher nicht, dass die Begehrlichkeiten mancher Investoren zunehmen, Gebäude, die ohne jeden Zweifel erhaltenswert sind, aus dem Stadtbild zu entfernen.  
 
Das darf uns mit dem Bräustüble nicht passieren.
 
Wir beantragen daher, dass die Stadt den Investor über geeignete  energetische Sanierungsmaßnahmen unter Erhalt der Außenfassade zur Magirusstraße hin informieret sowie dass wir das Gebiet mit einer Erhaltungssatzung flankieren. 
Wir erneuern zudem unseren Antrag aus 2015, die erhaltenswerten Gebäude, die für den Gebietscharakter oder die Stadtgeschichte prägend sind, systematisch zu kartieren und dem Gemeinderat mit möglichen Erhaltungsmaßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.
 
Nur wenige Gebäude wie das Bräustüble haben in Ulm die Kriege überlebt. Es ist unsere Pflicht, sie der Nachwelt zu erhalten. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Keppler, Dr. Thomas Kienle, Dr. Hans-Walter Roth, Wolfgang Schmauder