CDU-Fraktion Ulm

Neuordnung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Gemeinderat beschließt neue Friedhofsgebührsatzung

Am 15. Februar hat der Gemeinderat eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen und das bedeutet – es wird (mit wenigen Ausnahmen) teurer.
Warum?
Kurz gesagt – die Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Und da sich die Friedhöfe auch über Gebühren finanzieren, müssen diese erhöht werden, um den angestrebten Kostendeckungsgrad von 85 % zu erreichen.

Deshalb wurden die Grabgebühren, die Gebühren für die Inanspruchnahme der Leichen- und Aussegnungshallen und die Bestattungsgebühren neu berechnet. Dabei kommt eine komplizierte Formel zur Anwendung, so dass die Preissteigerungen je nach Größe und Art des Grabes unterschiedlich ausfallen und zwischen 7% und 69% liegen. Der höchste Anstieg ist bei Urnenwahlgräbern zu verzeichnen.

Hintergrundinformationen

Die Stadt nennt 12 Friedhöfe ihr Eigen und unterhält eine Gesamtfläche von 37 ha mit rund 22.000 belegten Grabstätten. Im Jahr 2017 wird für die 12 Friedhöfe mit einem Aufwand von 1.995.800 € gerechnet. Dieser Aufwand muss laut Gesetz zu einem überwiegenden Teil aus Gebühren finanziert werden.

Die letzte Anpassung der Friedhofsgebühren erfolgte im Jahr 2007. Infolge von Tarifsteigerungen und Preiserhöhungen sind die Aufwendungen gestiegen und die Erträge infolge eines veränderten Bestattungsverhaltens zurückgegangen.

Der Bestand an Erdwahlgräbern hat sich reduziert, weshalb die Einnahmen aus den Grabgebühren abnehmen. Darüber hinaus vergrößert sich der Anteil der nicht belegten Flächen in den Friedhöfen, was einen erhöhten Aufwand bei Unterhalt und Pflege der Anlagen verursacht.

Bei der Kalkulation der Grabgebühren wurde in der Vergangenheit eine flächenbezogene Gebühr ermittelt. Bisher galt: großes Grab = großer Preis. Daraus resultieren relativ hohe Gebühren bei Erdbestattungsgräbern, wohingegen Urnen- oder Urnengemeinschaftsgräber vergleichsweise günstig sind.

Aus den genannten Gründen hat die Verwaltung eine Gebührenanpassung vorgeschlagen und einen ersten Entwurf vorgelegt. Weil dieser mit Kostensteigerungen von nahezu 100% für Urnengräber einherging, hat der Gemeinderat um eine Überarbeitung gebeten. Wir haben jetzt ein leistungsbezogenes Gebührenmodell eingeführt mit einem Kostendeckungsgrad von 77%. Dieses berücksichtigt neben der in Anspruch genommenen Grabfläche auch die Tatsache, dass die Nutzung der Friedhofsinfrastruktur unabhängig von der jeweiligen Grabgröße erfolgt und versucht somit, kostengerechter zu sein. Im Schnitt steigen die Gebühren um 17%.

Bei der Höhe der Grabgebühren ist allerdings zu berücksichtigen, dass durch die Gebühr sehr lange Nutzungszeiten abgedeckt werden. Bei Reihengräbern liegt die Nutzung bei 18 Jahren, bei Wahlgräbern sogar bei 30 Jahren.

Ein Blick in andere Städte zeigt, dass Ulm im Vergleich bei den Gebühren in der unteren Mitte und bei der Jahresgebühr für Grabnutzungen sogar weit unter dem Durchschnitt liegt.

Die CDU-Fraktion hat nach intensiver Diskussion und Einbringung nutzerfreundlicher Vorschläge der jetzigen Gebührenanpassung zugestimmt.

Ein Wort zu den Ortsteilfriedhöfen

In den Ortsteilfriedhöfen stehen überwiegend nur überdachte Feierplätze für Trauerfeiern zu Verfügung, die den heutigen Ansprüchen an einen würdigen Rahmen nicht mehr gerecht werden. Nach Abschluss der Sanierungs- und Umbauarbeiten in der Aussegnungshalle im Neuen Friedhof hat die Verwaltung auf Antrag von Stadtrat Winfried Walter und Stadträtin Dr. Karin Graf im vergangenen Jahr in den Ortschaften eine umfangreiche Bestandsaufnahme erstellt und wird ein entsprechendes Sanierungsprogramm für die kommenden Jahre aufstellen.

Der Tarif für die Feierplätze und -hallen in den Ortschaften soll für die Dauer der geplanten Sanierung auf 150 € reduziert werden, was die CDU-Fraktion begrüßt.