CDU-Fraktion Ulm

Leitlinien der Bürgerbeteiligung

Beschluss vom 04.07.2013

Der Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt beschloss am 05.07.2013 neue Leitlinien zur Bürgerbeteiligung, deren Entwicklung durch unseren Antrag zur Bürgerbeteiligung vom 21.02.2013 angestoßen wurde.

Ebenso wurde unsere Initiative aufgegriffen, Informationen zu Großprojekten in Ulm auf der Homepage der Stadt Ulm zu bündeln.

Hier geht's zum Antrag.

Hier geht's zu den Informationen zu Großprojekten.
1. Die Leitlinien der Bürgerbeteiligung gelten für Planungen im Bereich Stadtentwicklung, Verkehrsplanung und Freiflächen im öffentlichen Raum.

2. Die Beteiligungsstufen werden jeweils Fall- und Projektbezogen angewendet.

3. Der Zeitpunkt der Beteiligung erfolgt so früh wie möglich.

4. Das Beteiligungsverfahren erfolgt transparent, nachvollziehbar und für alle Beteiligten klar und offen.

5. Zu Beginn des Beteiligungsverfahrens werden die Zielsetzungen und der Handlungsrahmen festgelegt. Gesetzliche Rahmenbedingungen und gemeinderätliche Zielvorgaben werden bekannt. Die Grenzen der Beteiligung werden aufgezeigt.

6. Die abschließende Entscheidung über die Planung bleibt dem gemeinderätlichen Gremien vorbehalten.

7. Zwischen den einzelnen Akteuren und Mitwirkenden am Beteiligungsverfahren muss ein fairer Umgang sichergestellt sein.

8. Es sollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit der Beteiligung erreicht werden. Es werden verstärkte Anstrengungen unternommen, schwer erreichbare Gruppen in den Beteiligungsprozess einzubeziehen.

9. Das Beteiligungsergebnis wird transparent dokumentiert, die Beteiligten erhalten ein Feedback.