CDU-Fraktion Ulm

Förderung Ulmer Musik- und Gesangvereine

Stellungnahme von Dr. Karin Graf und Winfried Walter

Seit Jahren vertritt die CDU immer wieder die Anliegen der unterschiedlichen Ulmer Vereine. Aus aktuellem Anlass wurde nun von Stadtrat Winfried Walter und Stadträtin Dr. Karin Graf ein Antrag an den Oberbürgermeister gestellt,  die Zuschussrichtlinien und Rahmenbedingungen für die Musik- und Gesangvereine zu überprüfen und die Vereine durch eine zusätzliche Bereitstellung finanzieller Mittel - für den Stadtverband Musik und Gesang - zu unterstützen. Dieser Antrag wird auch von der FWG unterstützt.

Laut Stadtrat Walter bemüht sich in Ulm eine Vielzahl von Musikvereinen und Chören um die Pflege des Kulturguts Musik und die Einbindung breiter Bevölkerungsschichten. „Unsere Musik- und Gesangvereine repräsentieren in ihrer Breite die Gesamtstadt Ulm und müssen in ihrer wertvollen Arbeit unterstützt werden. Viele Menschen in Ulm können sich bei Konzerten, in Kirchen, bei Festen und vielen weiteren Gelegenheiten an der dargebotenen Musik erfreuen.“

„Bei der Jahresmitgliederversammlung eines Chores,“ berichtet Stadträtin Dr. Graf, „konnten wir uns aber auf der anderen Seite ein Bild davon machen, wie mühselig diese Arbeit sein kann, wenn beispielsweise die finanziellen Mittel für Noten hinten und vorne nicht reichen oder neue Uniformen nicht gezahlt werden können.“ Wie die beiden Stadträte erfahren haben, können auch hohe Saalmieten von den meisten Vereinen nicht über die Eintrittspreise refinanziert werden. Denn häufig wird zu Recht dem Jugendorchester als erstem Programmpunkt eine Auftrittsmöglichkeit geboten, was aber bedeutet, dass die Eintrittspreise nicht im hochpreisigen Segment liegen können.

„In den meisten Vereinen wird eine hervorragende Nachwuchsförderung betrieben, die jedoch ebenfalls erhebliche Kosten verursacht“ erläutert Karin Graf. „Auch an diesem Punkt sehen wir den Bedarf einer verstärkten Förderung seitens der Stadt und haben beim Oberbürgermeister beantragt, dies bei der Überarbeitung der Zuschussrichtlinien zu berücksichtigen.“