CDU-Fraktion Ulm

Abschaffung der 35l-Tonne wird zu Verteuerungen und Beeinträchtigungen des Stadtbildes führen

Stellungnahme von Herbert Dörfler, Dr. Hans-Walter Roth und Jessika Kulitz

Die Ulmer CDU-Fraktion hat sich vergeblich für den Erhalt der 35l-Tonne eingesetzt. Die Mehrheit im Gemeinderat ist der Empfehlung der Entsorgungsbetriebe gefolgt, die 35l-Tonne ersatzlos gegen die 60l- bzw. 40l-Tonne in der Gestalt einer 60l- Tonne aus dem Entsorgungssystem zu nehmen.

Dabei hätte es gute Gründe gegeben, die 35l-Tonne wie von der CDU-Fraktion gefordert, zumindest für eine Übergangszeit beizubehalten. Mehr als ein Drittel der Bürger ist Inhaber einer 35l-Tonne und verfügt auch über eine entsprechende „Mülltonnengarage“. „Mit Abschaffung der Tonne werden diese Bauten entfunktionalisiert“, so Herbert Dörfler, „das ist eine sinnlose Wertevernichtung“. „Hinzu kommt, dass die neuen 40/60l-Tonnen nicht diskret untergebracht werden können, sondern vor allem in Mehrfamilienhäuser störend im Weg stehen“.

„Zu glauben, dass die Umstellung kostenneutral zu machen wäre, ist ein Irrglaube“, stellt Dr. Roth fest. Die EBU muss die Anschaffung der neuen Tonnen selbstverständlich refinanzieren, und dem größeren Fassungsvermögen der Tonnen wird sicher alsbald mit einer Gebührenerhöhung entsprochen werden, ist sich Roth sicher.

„Das zahlen dann auch die jungen Familien mit Kindern“, beklagt Jessica Kulitz. Erneut wurde die Möglichkeit vertan, einen sogenannten Windeleimer mit Sondertarifen für Familien mit Kindern einzuführen, den die Jungstadträtin bereits vor zwei Jahren für die CDU-Fraktion beantragt hatte.

Die CDU-Fraktion kann daher verstehen, dass vor allem die ohnehin schon finanziell stärker belasteten Familien mit Kin-dern und die Senioren über die neue Regelung unglücklich sind. Und in der Tat ist der größere Eimer für Senioren ein Problem: 60 Kilo wiegen eben mehr als 30. Den Mülleimer schafft da nicht jedermann so einfach über die Kellertreppe hoch und raus zur Straße.

„Insgesamt ist diese Umstellung, auch wenn sie aus Sicht der EBU begründet ist, für die Bürgerschaft mit deutlichen Nachteilen verbunden“, so das Fazit von Dr. Karin Graf.