CDU-Fraktion Ulm

Magirusvilla - Fürsteneckerstr.17

Antrag vom 13.01.13 von Dr. Thomas Kienle und Dr. Hans-Walter Roth

Nachdem zwischenzeitlich Angebote für einen Rückerwerb der Magirusvilla auf dem Tisch liegen und auch seitens der Eigentümer Verkaufsvorstellungen beziffert worden sind, ist davon auszugehen, dass Rückerwerbsverhandlungen über die Magirusvilla geführt werden.

Um den zeitlichen Druck, der unter dem Fällverbot nach dem 28.2.2013 entstehen könnte, abzubauen, bitten wir den derzeitigen Eigentümern eine Ausnahmebewilligung zu geben.


Antwort von Oberbürgermeister Gönner am Ende des Antrags.

Mangels Ausnahmegenehmigung würden diese sich höchstwahr-scheinlich veranlasst sehen, Fakten zu schaffen und die 4 alten Buchen zu fällen. Rückerwerbsverhandlungen würden dadurch konterkariert.

Die Ausnahmegenehmigung dagegen ist vertretbar und verhältnismäßig, zumal ja angestrebt wird die Bäume zu erhalten.


Oberbürgermeister Gönner antwortete, dass laut dem Referat Denkmalpflege des Regierungspräsidiums Tübingens das Gebäude nicht den Kriterien eines Kulturdenkmals nach dem badenwürttembergischen Denkmalschutzgesetz entspricht.

Für das Grundstück sind im Naturdenkmalbuch keine Naturdenkmäler verzeichnet. Nach Einschätzung der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht sind die Kriterien für eine Einstufung der Bäume als Naturdenkmäler nicht erfüllt.