CDU-Fraktion Ulm

Intensivierung der Sprachförderung in Ulmer Kitas

Antrag von Barbara Münch und Dr. Karin Graf vom 29.10.12

Das möglichst frühzeitige Erlernen der deutschen Sprache ist die Grundlage für den Schulerfolg und damit für die Teilhabe in unserer Gesellschaft.
Nachdem nun die Ergebnisse zu den im Rahmen der Einschulungsuntersuchung in Ulm durchgeführten Sprachtests vorgestellt wurden und klar ist, dass ca. 35 % der untersuchten Kinder sprachlich gefördert werden müssen, sehen wir die dringende Notwendigkeit, die Aktivitäten in diesem Bereich genauer anzuschauen. Da inzwischen auch die neue Verordnung des Landes „Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf - Spatz“ in Kraft ist, interessiert uns, welche Konsequenzen das für die Sprachfördermaßnahmen in Ulmer Kindertageseinrichtungen hat.

Antwort von Oberbürgermeister Gönner am Ende des Antrages.

Im Detail bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen im Rahmen einer Fachbereichsausschusssitzung:
• Wie viele Gruppen in welcher Gruppengröße wurden für die Ulmer Kindertageseinrichtungen beantragt?
• Wurden diese Anträge alle bewilligt oder wie sind die Aussichten, dass sie bewilligt werden?
• Da bei der Antragstellung entweder die Intensive Sprachförderung oder das Programm SBS „Singen, Bewegen, Sprechen“ gewählt werden kann, möchten wir wissen, nach welchen Kriterien die entsprechende Förderung in den Einrichtungen ausgesucht wurde. Wie viele Anträge wurden für ISK, wie viele für SBS gestellt? Und kann mit beiden Förderprogrammen eine vergleichbare sprachliche Förderung erreicht werden.
Die maximale Gruppengröße bei der Sprachförderung des Landes „Spatz“ wurde auf 10 bzw. 12 Kinder festgelegt. Da es Erkenntnisse gibt,  dass in großen Gruppen der Erfolg der Sprachförderung beeinträchtigt sein kann, bitten wir zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen hilfreich sein könnten und seitens der Stadt für Kinder angeboten werden sollten, die besonderen Förderbedarf haben. Zudem bitten wir zu überlegen, wie derartige Maßnahmen aussehen könnten und welche Kosten sich ergeben, wenn Kindertageseinrichtungen mit hohem Förderbedarf über das Landesprogramm hinausgehende zusätzliche Stunden für Sprachförderung bekommen.

Oberbürgermeister Gönner informiert darüber, dass die Beantragung der zusätzlichen Sprachförderung im Rahmen des Landesprogrammes SPATZ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf) abgeschlossen ist. Die Bewilligungsbescheide stünden zwar noch aus, doch darf davon ausgegangen werden, dass alle anträge bewilligt werden.
Unser Antrag steht für den im Jugendhilfeausschuss am 27. Februar 2013 sowie für den Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales am 13. März 2013 auf der Tagesordnung.