CDU-Fraktion Ulm

Bushaltesstelle „Martin-Luther-Kirche“

Antrag von Dr. Thomas Kienle

Am 18.07.2012 soll im Gemeinderat u.a. über die neue Linienführung der Straßenbahnlinie 2 entschieden werden.
Unter anderem wird auch über die Verlegung der Straßenbahnhaltestelle Martin-Luther-Kirche in der Beyerstraße (Zurücksetzung) sowie die Verlegung der Bushaltestelle weg von der Beyerstraße jetzt (hin) an den seitlichen Kurvenausläufer B10/B311 beraten und beschlossen werden.

Die Verlegung der Bushaltestelle weg von der Beyerstraße hin an die B10/B311 halten wir aus drei wesentlichen Gründen für verfehlt und bitten Sie, eine erneute Überplanung und Rückgängigmachung der Verlegung vorzusehen.

Zum einen wird das zügige Umsteigen durch das Auseinanderziehen von Straßenbahnhaltestelle und Bushaltestelle beeinträchtigt und erschwert.

Zum anderen entstehen Sicherheitsrisiken durch die Lage der Bushaltestelle und des Wartebereichs unmittelbar an der Bundesstraße.

Schüler, die an der Ampel stehen und den anfahrenden Bus sehen, werden ein erhöhtes Risikoverhalten an den Tag legen „um den Bus noch zu erreichen“.

Hinzu kommt, dass damit zu rechnen ist, dass als Querungshilfe zwischen Straßenbahnhaltestelle und Bushaltestelle sowohl das Schulgelände als auch das Schulgebäude von einer Vielzahl nicht Schulangehöriger genutzt wird, was eine Zweckentfremdung schulischen Geländes im Sinne des § 51 Schulgesetz darstellt.

Vernünftige Gründe für die Verlegung der Bushaltestelle von der Beyerstraße an die Bundesstraße drängen sich nicht auf, zumal die bisherige Bushaltestelle und das Nutzungsverhalten gut eingespielt ist.

Im Übrigen halten wir auch den Verfahrensgang für ungewöhnlich.

Sämtliche bisher dem Gemeinderat bekannten Pläne sahen die Straßenbahnhaltestellte Beyerstraße in unmittelbarer Angrenzung an die Wagnerstraße vor. Eine alternative Bushaltestelle war gegenüberliegend beim Finanzamt vorgesehen.

Diese Pläne wurden in der Öffentlichkeit und bei den Trassenbegehungen unter Anwesenheit des Gemeinderates diskutiert.

Warum nun in einer Verschlusssache, ohne die Beteiligten vorab zu informieren, eine Veränderung der Trassenführung und der Haltestellenplanung vorgenommen wird, ist uns nicht ersichtlich.

Schon aus diesem Grund besteht Erörterungs- und Überplanungsbedarf, welchen wir hiermit angemeldet haben.