CDU-Fraktion Ulm

Keine Spielhalle in Söflingen

Antrag von Christof Nagel und Dr. Thomas Kienle

In der Bauausschusssitzung am 17.04.2012 ist im Zusammenhang mit der Beantragung einer Nutzungsänderung eines Objektes am Kornhausplatz zu einer Spielhalle in der Verwaltungsvorlage festgehalten:

„Der vorliegende Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Bistros in eine Spielhalle mit Unterhaltungsgeräten und 12 Geldspielautomaten im Objekt Kornhausplotz 3 müsste auf der Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans für diesen Bereich genehmigt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag um 12 Monate zurückzustellen und während dieser Zeit das Planungsrecht so anzupassen, dass
den städtebaulichen Zielen für das Quartier Rechnung getragen und eine weitere Konzentration von Spielhallen unterbunden wird."

Erfolgreich konnte auch eine Spielhalle am Eselsberg zurück gestellt werden. Die Stadt wird wie der Zeitung zu entnehmen war, bis Herbst erklären auf welchen Vorrangflächen in welchen Gebieten eine Nutzung als Vergnügungsstätten potentiell möglich ist.

Im und um den historischen Klosterhof von Söflingen halten wir dies für ausgeschlossen. Es ist hier von der gleichen Gemengelage wie um das historische Kornhaus auszugehen. Um den Söflinger Klosterhof kann keine Spielhalle realisiert werden, ohne den Gebietscharakter zu zerstören.
Wir beantragen daher auch in Söflingen das Planungsrecht so anzupassen, dass den städtebaulichen Zielen für das Quartier in und um den historischen Klosterhof Rechnung zu tragen.

Wir beantragen daher:

1. In Bezug auf die beantragte Spielhalle im Klosterhof im Stadtteil Söflingen die Realisierung der beantragten Spielhalle zurückzustellen um eine zielführende Änderung des Planungsrechts abzuwarten.

2. In Bezug auf den Söflinger Klosterhof eine die Nutzung von Vergnügungsstätten ausnehmende Satzung zu erlassen.