Wohnbau – Erlass von Kompensationskosten für Spielplätze
Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Ulmer Gemeinderat hat in mehreren Wohnbaudebatten den Wunsch geäußert, den Wohnungsbau günstiger zu machen und Standards abzubauen.
Gemäß §9 der Landesbauordnung ist ein Bauherr verpflichtet, bei Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, einen ausreichend großen Spielplatz einzurichten. Ist dies nicht möglich, so kann eine Kompensationszahlung an die Gemeinde geleistet werden.
Dies verteuert das Bauen und damit auch die Mieten insbesondere für Wohnungen für Familien und ist unserer Auffassung eine Benachteiligung gegenüber kleineren Wohnbauprojekten. Außerdem besitzt Ulm bereits eine hohe Dichte an hochwertigen öffentlichen Spielplätzen.
Um das Bauen gerade im Geschosswohnungsbau zu vereinfachen und günstiger zu machen, beantragen wir, von Kompensationszahlungen für nicht gebaute Kinderspielplätze abzusehen, bzw. da diese Gebühren im Ermessen der Gemeinde stehen, auf ein Minimum zu reduzieren.
Alternativ schlagen wir die Anwendung des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes aus dem Oktober 2025 und damit eine Beantragung beim Land Baden-Württemberg auf Befreiung von dieser Verordnung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion