CDU-Fraktion Ulm

Entbürokratisierung – Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

Antrag vom 14.10.2025

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Bürokratie und überregulierte Verfahren lähmen zunehmend kommunales Handeln und erschweren bürgernahe Entscheidungen. Diese Entwicklung trägt vielerorts zu Unmut und einem spürbaren Vertrauensverlust in Entscheidungs- und Verwaltungsebenen bei. Dementsprechend ist der Bürokratieabbau in aller Munde. Die grün-schwarze Landesregierung hat nun gehandelt und am 8. Oktober das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz eröffnet Gemeinden die Möglichkeit, auf Antrag probeweise von bestehenden landesrechtlichen Regelungen abzuweichen, die als besonders belastend oder hemmend empfunden werden, sofern dem keine höherrangigen Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Wir bitten um Prüfung, ob Ulm hiervon Gebrauch machen kann und in welchem Bereich aus Sicht der Verwaltung eine Erprobung und deren Dokumentation den größten Nutzen hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion