CDU-Fraktion Ulm

Vertagung der Entscheidung zur Aufstellung von Flüchtlingswohncontainern in Wiblingen

Antrag vom 31.01.2024

 
Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Hiermit beantragen wir die Vertagung der Entscheidung zur Aufstellung von Flüchtlingswohncontainern in Wiblingen, wie sie in der GD 046/24 für die Sitzung des Hauptausschusses am 7.2.24 vorgesehen ist. Der Entscheidungszeitraum für eine derartig weitreichende Entscheidung angesichts der ökonomischen, soziokulturellen, infrastrukturellen und politischen Weiterungen ist nicht angemessen.

Zur Begründung ist im Einzelnen anzuführen:

1. Die Ausschussmitglieder wurden mit der o.a. Drucksache mit einem Vorlauf von lediglich acht Tagen konfrontiert, ohne ausreichend Zeit gehabt zu haben in ihren Fraktionen und Parteien die komplexe Sachlage beraten zu können.

2. Die Sozialverträglichkeit im Stadtteil wurde nicht ausreichend geprüft, insbesondere fand die Informationsveranstaltung für die Wiblinger Bürgerschaft erst eine Woche vor der geplanten Entscheidung Im Hauptausschuss statt, sodass die Vorlage ohne Bezugnahme auf die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger erstellt wurde und die Ausschussmitglieder ihre Repräsentationsfunktion nicht ausreichend wahrnehmen konnten.

3. Die Angaben aus der Vorlage sind teilweise sachlich falsch. So wird von einer Quote von 0,7% Flüchtlingsaufnahme bis dato in Bezug auf den Sozialraum Wiblingen gesprochen, zu dem auch verschiedene Ortschaften gehören, obwohl es sich de facto um 1,9% handelt. Darüber hinaus ist die Bewertung auf Grundlage der vorgesehenen Quote sehr fraglich, da sie viele andere Belastungsfaktoren in Wiblingen außen vor lässt.

4. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes ist mehr als fraglich, andere, möglicherweise ökonomischere Unterbringungsmöglichkeiten (z.B. in der Wilhelmsburg) wurden nicht ausreichend geprüft.

5. Die als Bindeglied fungierende RPG Wiblingen und die Bürgerschaft wurden nicht rechtzeitig in Kenntnis von dem Vorhaben gesetzt, der auf dem vorgesehenen Grundstück als Pächter tätige Landwirt wurde zum ersten Mal auf der öffentlichen Informationsveranstaltung über den möglichen Verlust seines Pachtgrundstückes informiert. Wäre er nicht persönlich anwesend gewesen, hätte er es vermutlich nur aus der Presse erfahren.

6. Die Bewertung des Sozialraumes hinsichtlich der Versorgung mit Kita, Schul- und anderen sozialen Einrichtungsplätzen als besonders geeignet, ist de facto nicht gegeben. Es fehlen v.a. Unterbringungsmöglichkeiten in Kitas und Schulen.

7. Die erforderliche Integration von 250 Menschen aus unterschiedlichsten Kulturen ohne ausreichendes Integrationskonzept und die dazu nötigen Strukturen ist nicht möglich. Die Entscheidung ist daher zu vertagen. Eine Willkommenskultur ohne Willkommensstruktur - und dafür bietet die Sitzungsvorlage nicht ausreichend Raum - wird scheitern. Ergänzend wird beantragt, die Entscheidung im Grundsatz nach der Vorentscheidung durch den Hauptausschuss unabhängig von der Frage der Vertagung im Gemeinderat zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die CDU/UfA-Fraktion 

Dr.Thomas Kienle, Günter Zloch und Wolfgang Schmauder