CDU-Fraktion Ulm

Parksituation ambulante Pflegedienste

 
Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ambulante Pflegedienste sind ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Fürsorge unserer älter werdenden Gesellschaft und übernehmen wichtige Tätigkeiten, wenn Angehörige dazu nicht in der Lage sind. Wir alle wünschen uns doch möglichst lange in der eigenen Wohnung wohnen bleiben zu können. Daher sollten ambulante Pflegedienste auch bestmöglich durch die Stadt bei ihrer Arbeit unterstützt werden.

Wir sehen hierbei Verbesserungsbedarf, der uns von Pflegemitarbeitern auch zugetragen wurde und bitten die Stadt sich an der sehr guten Regelung in Neu-Ulm zu orientieren. Es ergibt Sinn, in unserer Doppelstadt eine harmonisierte Regelung zu haben, damit auch Mitarbeiten nicht immer erneut über die unterschiedlichen Vorgaben geschult werden müssen.

− Parken im eingeschränkten Halteverbot ist aktuell begrenzt auf eine Stunde. Das reicht maximal, um zwei Patienten in einem Haus zu versorgen. Hier wäre eine Zeitspanne von mindestens zwei Stunden erforderlich

– in Neu-Ulm ist diese unbegrenzt.

− Parken im Fußgängerbereich ist in der aktuellen Lage untersagt. Hierdurch entsteht eine Versorgungslücke insbesondere im Innenstadtbereich. Hierzu wäre eine gleiche Regelung wie im eingeschränkten Halteverbot erforderlich, um auch Anwohner einer Fußgängerzone versorgen zu können.

− Die Ausnahmegenehmigung durch die Stadt, um sie im Auto auszulegen, ist derzeit eine ganze DIN A4 Seite groß, was zur Folge hat, dass die Sicht während der Fahrt eingeschränkt wird. Hier besteht die Bitte, die Ausnahmegenehmigungen an die Maße der normalen Parkausweise anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion