CDU-Fraktion Ulm

Ausnahmegenehmigung Parken für Hebammen

Antrag vom 03.05.2022

 
Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Ulmer Hebammen klagen nicht zu Unrecht darüber, dass für sie das Parken in Ulm derzeit immer mehr zu einem Problem wird. Die öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet sind zu Tages- wie zu Nachtzeiten meist besetzt, die erlaubten Nutzungszeiten eng begrenzt.

Danach richten sich unsere jüngsten Erdenbürger in der Regel nicht. Der Einsatz unserer Hebammen ist nicht planbar, wohl aber der unserer Politessen, die mit Recht und Fug Falschparkern gerade bei einer Zeitüberschreitung die kostenpflichtige Verwarnung dann schriftlich geben.

Nun ist es nicht sinnvoll, im ganzen Stadtgebiet Parkplätze vorzuhalten, die mit dem Schild „Hebamme im Dienst“ gekennzeichnet ohnehin niemand so recht zur Kenntnis nehmen würde. Sinnvoll wäre es aber unserer Ansicht nach, einer diensthabenden Hebamme dieselben Sonderrechte für das Parken einzuräumen, wie wir sie schon jetzt den diensthabenden Ärzten für Hausbesuche oder den Pflegediensten zugestehen.

Die jüngsten Bürger unserer Stadt sollten doch nicht das Licht der Welt gleich mit einem Verwarnungsgeld erblicken.

Mit freundlichen Grüßen

im Namen der gesamten CDU/UfA-Fraktion