CDU-Fraktion Ulm

Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise

In der aktuelle Corona Krise gibt es eine Reihe von etablierten aber auch neuen Unterstützungen, die von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern in Anspruch genommen werden können.

Hilfen/Aktionen durch die Stadt Ulm

 

Kindergartengebühren

Da die Betreuungseinrichtungen geschlossen haben wird die Stadt Ulm die Beiträge für einen Monat erlassen. Eine Antragstellung ist nicht notwendig.

Parkgebühren

Zum Schutz vor einer Infektion, meiden zahlreiche Menschen, die im Gesundheitswesen oder Einzelhandel arbeiten oder dort, wo der Normalbetrieb weiterläuft, momentan die öffentlichen Verkehrsmittel. Um diese Berufspendler zu entlasten senkt die Stadt vom 26. März bis zum 19. April die Tageshöchstpreise in den Parkhäusern auf 5,40€.

Stadtbibliothek

Die Stadtbibliothek bietet eine zeitlich begrenzte kostenlose Registrierung an, um das Online-Angebot der Stadtbibliothek zu nutzen. https://stadtbibliothek.ulm.de/

 

Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

 

Soforthilfe

Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, Soloselbständige und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsengpässe geraten sind, können unter https://bw-soforthilfe.de einen Antrag auf Soforthilfe stellen.

Die Soforthilfe erfolgt in Form eines einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschusses und ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:

  • 9.000 € für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 € für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 30.000 € für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Weitere Informationen sind der Seite des Wirtschaftsministeriums von Baden-Württemberg  zu entnehmen. https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Kurzarbeit

Informationen darüber, wie Sie Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten beantragen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen erfahren Sie bei der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit genügt derzeit die Einverständniserklärung der Arbeitnehmer für die Einführung von Kurzarbeit.

Stundung von Sozialbeiträgen

Unter bestimmten Umständen können Unternehmen auch die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 verschieben. Eine Stundung ist nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung beansprucht worden sind. Es sollte also bereits Kurzarbeitergeld oder auch ein KfW-Hilfskredit beantragt worden sein. Unternehmen, die die Stundung in Anspruch nehmen wollen, sollten sich mit der zuständigen Einzugsstelle der Krankenkasse in Verbindung setzen.

Förderdarlehen der L-Bank

Die L-Bank kann mit ihrem Angebot für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den baden-württembergischen Unternehmen auch in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen.

Liquiditätskredit

Unternehmen mit (in der Regel) bis zu 500 Mitarbeitern können mit dem Liquiditätskredit ihre vorübergehenden Liquiditätsengpässe zu günstigen Zinsen, mit einem flexiblen Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. Euro decken. Im Einzelfall sind auch höhere Beträge denkbar. Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit einer vorzeitigen kostenfreien Rückzahlung, sofern die Krisenbewältigung früher gelingt.

Gründungsfinanzierung / Wachstumsfinanzierung

Als Alternative zum Liquiditätskredit können auch die Betriebsmittelvarianten in der Gründungs- oder Wachstumsfinanzierung genutzt werden, allerdings mit standardisierter 5-jähriger Laufzeit und ohne die vorzeitige kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit.

Weiterbildungsfinanzierung 4.0

Sofern ein Unternehmen seine Mitarbeiter zur Vermeidung von Kurzarbeit zu Qualifizierungsmaßnahmen anmeldet oder zur Anpassung an neue Betriebs- oder Digitalisierungsprozesse Weiterbildungs-/Umschulungsmaßnahmen plant, können entsprechende Vorhaben zinsgünstig mit einem 3-5 jährigen Darlehen der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 in pauschaler Höhe (20.000 € pro zu qualifizierendem Beschäftigten) finanziert werden.

Wichtig:

Alle Förderkredite der L-Bank können mit Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank flankiert werden.

Für bestehende Förderkredite, deren Tilgungsbelastungen aufgrund der Corona-Krise vorübergehend nicht mehr leistbar sind, bietet die L-Bank eine bis zu 12-monatige Tilgungsaussetzung unter Anpassung der restlichen Tilgungsraten und unter Beibehaltung der vertraglichen Zinsvereinbarung sowie der Gesamtlaufzeit an. Anträge hierzu können ab sofort formlos an die L-Bank gerichtet werden.

 Welche Bürgschaften können Unternehmen in Anspruch nehmen?

Die Hausbanken können den Unternehmen bei Bedarf auch Bürgschaften anbieten. Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird nun auch für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 %.

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 % erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35 % Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 % erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen können.

https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/

 Welche Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen gibt es?

Unternehmen können ihre Steuerzahlungen stunden lassen. Das ist gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen sehr wichtig. Hierfür sollten sie sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen sollten.

Im Einzelnen gibt es nun die folgenden Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung:

  • Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  • Steuervorauszahlungen werden unkompliziert und schnell herabgesetzt, sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
  • Es wird bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) bzw. Säumniszuschläge  verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z. B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-03-19-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus.html