CDU-Fraktion Ulm

Einführung einer Baumschutzsatzung

Antrag vom 14.11.2019


Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Klosterhof in Söflingen soll am 14.11.2019 eine 50 Jahre alte Blautanne gefällt werden, wie uns gestern von einem Anwohner mitgeteilt wurde. Der Baum steht auf dem Grundstück der Baugenossenschaft BSG-Aufbau, die dort frühestens Ende 2020 mit dem Bau von 3 Mehrfamilienhäusern beginnen möchte. Das Bebauungsplanverfahren war vor kurzem noch gar nicht gestartet. Durch das Fällen dieses Baumes werden damit Fakten geschaffen, obwohl die endgültige Planung noch gar nicht abgeschlossen ist. Da es in Ulm keine Baumschutzverordnung gibt, ist es jedem Eigentümer erlaubt, nach Belieben Bäume auf seinem Grundstück zu entfernen.

Wir nehmen diesen Fall zum Anlass, die Stadt zu bitten, eine Baumschutzsatzung zu erlassen, wie es sie z.B. in Stuttgart, Augsburg, München, Hannover und anderen Städten schon seit vielen Jahren gibt. Bäume haben eine wertvolle ökologische Funktion: als CO2 Speicher und Sauerstoffproduzenten, als Schadstofffilter im urbanen Raum, als Lebensräume für Vögel, Insekten und andere Tiere. Sie sorgen für ein angenehmes Stadtklima und Abkühlung bei stark versiegelten städtischen Flächen und fördern die Gesundheit der Bewohner.
Nicht nur im Hinblick auf den Klimawandel sondern auch unter dem Aspekt einer zunehmenden Nachverdichtung in der Stadt sind Bäume unbedingt erhaltenswert und zu schützen. Eine Baumschutzverordnung trägt dazu bei, den Baumbestand in der Stadt zu erhalten und bei notwendigen Fällungen für Ersatzpflanzungen zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Für Ulm für Alle

Dr.Karin Hartmann und Günter Zloch