CDU-Fraktion Ulm

Gebührenstruktur Kitas

Antrag von Reinhold Eichhorn, Dr. Karin Graf, Dorothee Kühne, Dr. Richard Böker, Dr. Bruno Waldmann

Die Eltern bzw. die Elternvertreter der Kindergärten haben sich schon letztes Jahr mit dem Anliegen an uns gewandt, die Gebührenstruktur der Elternbeiträge zu ändern. Die letzte Änderung im vergangenen Jahr setzte im Wesentlichen an zwei Punkten an: Die neue Bemessungsgrundlage und ein erhöhter Faktor für U3-Betreuung. Konsens war in der Lenkungsgruppe und im Gemeinderat, dass ein Höchstbetrag von ca. 850€ für zwei Kinder nicht überschritten werden sollte.

An zwei Punkten setzt nun die Elternkritik an:

1. Die Überschreitung des Höchstbetrags ist durch die Dynamisierung schnell erreicht.

2. Die Gebührenstruktur, die auf einem einfachen, übersichtlichen Schema von Prozentbeträgen beruht, birgt in sich eine gewisse Ungerechtigkeit. Kurz gesagt: bei wenig Betreuungszeit wirkt nämlich die Geschwisterermäßigung deutlicher als bei viel Betreuungszeit. Dies kann so interpretiert werden, dass eben lange Betreuungszeiten weniger erwünscht und gefördert werden als kurze, wie z.B. die Betreuung in Regelkindergärten.

Die Fraktionen können sich dieser Argumentation nicht ohne weiteres verschließen. Allerdings müssen wir wissen, wie sich Korrekturen bei den Prozentbeträgen letztlich finanzielle auswirken. Deshalb unsere auch z.B. schon in der Lenkungsgruppe vorgetragene Bitte an die Verwaltung, bis zu den Haushaltsberatungen eine nachvollziehbare Kalkulation vorzulegen. Die bisher bekannt gewordene Zahlen in der Lenkungsgruppe sind doch mit sehr großen Unsicherheiten in jeder Richtung behaftet!

Mit der nachvollziehbaren Kalkulation soll ein Beitrag zur Diskussion gestellt werden, der eine Modifikation der Gebühren bei der Geschwisterermäßigung ermöglicht. Es muss sich dabei nicht um eine vollständige Umsetzung der GEB Vorschläge handeln!